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Kommentare | 18.06.2009 18:30 Uhr

Das Internet ist kein rechtsfreier Raum

Kommentar von Marcel Güsken

Ermittlungen gegen Kinderpornografie (Archivbild). © dpa Fotograf: Stefan Hesse

Was für einen Proteststurm hat die Internetgemeinde da entfacht – gegen ein Gesetz, das doch so offensichtlich nötig und überfällig ist. Dass der Zugang zu Bildern von missbrauchten, vergewaltigten, gequälten Kindern wenigstens erschwert werden muss, wenn man ihn schon nicht verhindern kann, sollte eine reine Selbstverständlichkeit sein. "Zensur!" rufen jetzt die Kritiker,  und oft aus dem gleichen Lager kommt der Einwand, die Maßnahmen blieben wirkungslos. Kaum wahrgenommen wird dabei, dass sich diese Argumente gegenseitig entwerten: Sollten die Sperren eh nichts bringen, könnte man wohl kaum von Zensur sprechen.   

Abschreckender Effekt 

Bleiben wir zunächst beim Argument der Wirkungslosigkeit: Die Internetsperren ließen sich leicht umgehen, die nötigen Tricks dafür könne jeder im Netz erfahren. Doch selbst wenn es so wäre, selbst wenn nur relativ wenige Nutzer abgeschreckt würden, wäre dies ein beachtlicher Erfolg. Denn der bisherige Zustand ist skandalös. Dass man mit der gleichen Leichtigkeit im Netz ein Buch kaufen oder sich eben das Bild eine gequälten Kindes ansehen kann, signalisiert eine Normalität und scheinbare Legalität, die nicht akzeptabel ist. Und genau das machen die Verbotsschilder klar, die bei gesperrten Seiten aufblinken werden: Sie sind ein Symbol dafür, dass der Nutzer den Rahmen des gesellschaftlich Tolerierten verlässt.

Eine Notlösung 

Kommen wir zum zweiten Gegenargument. "Zensur!" rufen die Kritiker - ein absurder Vorwurf.  Auf was für einen Begriff von Zensur, auf was für einen Begriff von Freiheit berufen sich diese Leute eigentlich? Nicht auf den des Grundgesetzes jedenfalls. In keinem anderen Medium dürften solche Bilder veröffentlicht werden, ohne dass sofort der Staatsanwalt vor der Tür stünde. Ungestraft Bilder von vergewaltigten Kinder zu verbreiten - das ist nicht die Freiheit, die das Grundgesetz meint.  Zugestanden, das Gesetz ist eine Notlösung: Nur deswegen nutzt der Gesetzgeber das Instrument der Sperren, weil er an die wirkliche Straftäter, die Betreiber der Seiten, nicht herankommt. Aber eine Notlösung ist eben besser als gar keine.

Vergleiche mit China sind Unfug

Wehret den Anfängen, argumentieren die Kämpfer für ein freies Internet: Was jetzt mit der Sperrung von Pornographieseiten beginne, werde sich schon bald auf andere Bereiche ausdehnen. Aber dafür gibt es keine Indizien. Die Angst vor einem übermächtigen Staat, der jetzt Schritt für Schritt auf das angeblich so freie Internet übergreift, ist in Deutschland unbegründet. Und vollends Unfug sind Vergleiche mit China oder dem Iran – hierzulande funktionieren die demokratische Kontrollen auch beim Schutz der Informationsfreiheit. Aber die Kritiker des Gesetzes müssen zur Kenntnis nehmen, dass auch das Internet kein rechtsfreier Raum ist: Die Würde des Menschen, die Würde der Kinder, muss auch hier geschützt werden.

Ein Anfang ist gemacht 

Noch einmal: Dass sich mit dem neuen Gesetz die Kinderpornographie im Internet nicht völlig verhindern lässt, ist eine Binsenweisheit. Aber jeder Klick weniger auf die entsprechenden Seiten bedeutet einen Fortschritt. Weitere Maßnahmen müssen folgen, unter anderem der Versuch, mit internationalen Absprachen an die Betreiber der Seiten heranzukommen. Immerhin – und das ist das wichtigste an dem neuen Gesetz gegen die Kinderpornographie im Internet: Ein Anfang ist gemacht.