Beschwerde gegen Weltuntergang abgelehnt
Droht der Weltuntergang, weil die Kernphysiker im Genfer Protonenbeschleuniger "Cern" schwarze Löcher produzieren, in denen eines Tages das gesamte Universum verschwindet? Das befürchtet jedenfalls ein Frau, die den Wissenschaftlern ihr Tun verbieten lassen möchte. Das Bundesverfassungsgericht will es jedoch darauf ankommen lassen und wies ihre Klage ab. Ist die Welt nun in Gefahr? Horst Kläuser bittet dazu auf ein Wort:
Es ist längst Teil unseres bundesdeutschen Selbstverständnisses geworden, dass das Verfassungsgericht uns letztinstanzlich den Weg weist, wenn die Mächtigen, früher in Bonn, heute in Berlin, nicht weiter wissen oder - häufiger noch - illegalen Mist gebaut haben. Von den Fernsehurteilen über Truppeneinsätze bis zu Hartz IV - wenn Karlsruhe spricht, weiß der Michel wo´s lang geht. Damit sind wir gut gefahren.
Jetzt auch in einer existenziellen Frage der Menschheit. Denn die Richter in rot haben verfügt, dass der Weltuntergang nicht stattfindet. Jedenfalls jetzt noch nicht. In diesen schrecklich ungewissen Zeiten, da wir nicht einmal wissen, wer uns denn beim European Song Contest vertritt, ist das mehr als wir zu hoffen wagten.
Es ging um Schwarze Löcher. Damit waren nicht besonders verabscheuenswürdige CSU-Mitglieder gemeint, sondern jene ziemlich unsichtbaren, gleichwohl saugefährlichen Phänomene, die das Weltall aller Sonnen, Mond und Sterne zum Trotz zu einem höchst ungemütlichen Ort verkommen ließen. Auch wenn niemand je eines Schwarzen Loches ansichtig wurde und vom Besuch eines solchen auch nicht zurückgekehrt wäre, um Zeugnis darüber abzulegen, ahnen nicht nur Astronomen, dass es sich um etwas - ich bleibe absichtlich vage - handelt, das alles in sich aufsaugt und nichts wieder hergibt. So eine Art Finanzamt des Universums also.
Den Verfassungshütern war nun die Frage vorgelegt worden, ob das sich in der Schweiz befindliche CERN, ein ultrateures und von irdischen Menschen nicht zu verstehendes High-Tech-Gerät, in der Lage sein könnte, Schwarze Löcher zu, sagen wir, erbrüten. In denen, so die Angst, könnten dann, mutmaßlich unabsichtlich, die Erde, somit ebenso die Klägerin und wohl auch ihre Katze verschwinden. Sich der finalen Tragik solcher entsetzlichen Endzeit-Vorstellungen durchaus bewusst seiend, Sie ahnen, ich befinde mich hier im vor-philosophischen Raum, wählten die Richter den Weg der Nicht-Zuständigkeit.
Wohl auch, um himmlischem Widerspruch oder der Mahnung allzu großer Einmischung in göttliches Handeln zu entgehen, ließen unsere klügsten Richter diese Klage nicht zu.
Dass zuvor schon Nobelpreisträger Angst vor Schwarzen Löchern als Unfug bezeichneten - nunja. Das Zittern der Dame und die Angst um unsere kleine Erde können die Richter ihr nicht nehmen. Diese ignorierten nämlich schlicht die Existenz der Schwarzen Löcher.
Genauso forsch könnten die Karlsruher Richter doch auch Dummheit in Werbung und Politik für verfassungswidrig erklären, Kaffeefahrten und Heizdecken verbieten und eine Schamgrenze für Doku-Soaps im Privatfernsehen einführen. Jetzt, da sich Karlsruhe endlich den grundlegenden Dingen unserer Existenz widmet und die Auslöschung der Welt als nicht wahrscheinlich beschreibt, sollte es nicht schwerfallen, auch Löcher mit anderen Präfixen als "schwarz" für unerheblich zu erklären.
Stand: 11.03.2010 11:42 Uhr






