Hamburg wehrt sich gegen Antiterror-Abkommen

Ein neues Abkommen ermöglicht den US-Behörden Zugriff auf die Computer-Dateien des Bundeskriminalamtes. Zur Abwehr möglicher Terror-Anschläge ist dann zum Beispiel der Abruf von Fingerabdrücken und DNA-Profilen von Straftätern und Verdächtigen möglich. Der Hamburger Justizsenator Till Steffen (GAL) kritisiert, dass nicht klar sei, was mit diesen Daten in den USA passiere. So könnten die USA unbegrenzt die Daten von Personen speichern, gegen die wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung ermittelt wurde, wobei sich im Verlauf der Ermittlungen der Verdacht als nicht begründet herausgestellt hat. Die Folge: Der Betroffene würde kein Einreise-Visum mehr bekommen und wüsste noch nicht einmal warum.
Clemens Binninger, innenpolitischer Experte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, hält diese Befürchtungen für übertrieben. Deutschland sei nicht machtlos, wenn es darum gehe zu bestimmen, was mit den Daten in den USA geschieht. So könne die deutsche Seite verlangen, dass übertragene Daten wieder gelöscht werden. "Die Bundesregierung, das BKA, hat hier Möglichkeiten, auf das Datenschutz-Niveau einzuwirken, ohne von den Amerikanern verlangen zu können, ihr müsst dasselbe Datenschutz-Niveau haben wie wir", erklärt Binninger.
Länder-Kompetenzen berührt
Der Hamburger Senat und der Bundesregierung sind unterschiedlicher Meinung in der Frage, ob ein Bundesland einen Vertrag zwischen zwei Staaten verhindern kann. Justizsenator Steffen beruft sich auf ein 50 Jahre altes Abkommen zwischen dem Bund und den Ländern, das sogenannte Lindauer Abkommen. Danach muss bei völkerrechtlichen Verträgen des Bundes, wenn sie die Gesetzgebung der Länder berühren, das Einverständnis der Bundesländer vorliegen.
Da es um Länder-Kompetenzen gehe, und ein Bundesland Einwände habe, müsse die Bundesregierung mit den USA neu verhandeln, meint der Hamburger Justizsenator.
Unionsexperte Binninger lässt dieses Argument nicht gelten. Das Lindauer-Abkommen gelte nur dann, wenn die Bundesregierung gezielt in die Rechte eines Bundeslandes eingreife. Und das sei hier nicht der Fall: Dass eine Kommission Gesetze, die von Bundesrat und Bundestag verabschiedet wurden, aufhalten könne, sei mit seinem Verfassungsverständnis nicht vereinbar.
Der Hamburger Widerstand ist dennoch nicht ohne Aussicht auf Erfolg: Es gibt Signale aus Berlin, dass die Bundesregierung die Hamburger Bedenken ernst nimmt und die Datenschutzbestimmungen nachbessern will.
Stand: 03.07.2009 10:37 Uhr






