Hartz IV verstößt gegen das Grundgesetz
Die Hartz-IV-Regelsätze für Kinder und Erwachsene müssen neu berechnet werden. Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherige Regelung als verfassungswidrig eingestuft. Die Berechnung sei nicht transparent genug, entschieden die Richter. Sie fordern vom Gesetzgeber eine Neuregelung bis zum 31. Dezember. Die Bedarfssätze müssten in einem durchschaubaren und sachgerechten Verfahren nach dem tatsächlichen Bedarf neu festgelegt werden. Besonders bei Kindern müsse sich die neue Berechnung stärker an der Realität orientieren.
Die Höhe der Sätze kritisierten die Richter nicht. Die bestehenden Bescheide bleiben bis zu einer Neuregelung in Kraft. Der Hartz-IV-Regelsatz für Erwachsene liegt derzeit bei 359 Euro monatlich, Kinder erhalten je nach Lebensalter zwischen 215 und 287 Euro.








